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CDU ringt mit neuem Fleisch-Gesetz - F.A.Z. - Frankfurter Allgemeine Zeitung

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihren umstrittenen Gesetzentwurf für einen Umbau der Fleischwirtschaft und für strengere Arbeitsschutzkontrollen auf den Weg gebracht. Die Unionsfraktion im Bundestag meldet aber schon Änderungsbedarf an. So macht sich deren arbeitsmarktpolitischer Sprecher Peter Weiß (CDU) dafür stark, Fleischproduzenten auch in Zukunft eine gewisse Flexibilität im Umgang mit Nachfrageschwankungen zu erlauben: „In den parlamentarischen Beratungen werden wir prüfen, welche Regelungen notwendig sind, damit saisonale Produktionsspitzen flexibel aufgefangen werden können ohne dass diese Regelungen anfällig für Missbrauch sind“, kündigte Weiß nach dem Kabinettsbeschluss an. Schon zuvor hatte Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) starke Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben angemeldet.

Dietrich Creutzburg

Der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass Betriebe im Bereich der Fleischproduktion und -verarbeitung von 2021 an kein Fremdpersonal in Form von Zeitarbeitern und Werkvertragsbeschäftigten einsetzen dürfen. Wer dort tätig ist, muss zwingend einen festen Arbeitsvertrag unmittelbar mit dem Fleischbetrieb haben. Um mögliche Umgehungen zu bekämpfen und zugleich eine stärkere demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten zu ermöglichen, soll überdies eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Fleischbetrieben verboten werden; dies dürfte auch den Fall betreffen, dass Unternehmen etwa bei erhöhter Auslastung zur Grillsaison Teilaufträge an andere Anbieter weitergeben wollen. Handwerksbetriebe mit  weniger als 50 Beschäftigen sollen von den neuen Vorschriften jedoch ausgenommen bleiben.

Normenkontrollrat: „weiteres Negativbeispiel“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf neue Mindestvorgaben für die Wohnbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften für Arbeitnehmer vor. Zudem wird damit eine digitale Erfassung von Arbeitszeiten in der Fleischbranche zwingend vorgegeben. Überdies sollen die Länder mit ihren Kontrollbehörden zu deutlich engmaschigeren Arbeitsschutzkontrollen verpflichtet werden; diese neuen Kontrollvorgaben betreffen nicht nur die Fleischindustrie, sondern Unternehmen aller Branchen. Wegen des damit deutlich erhöhten Personalbedarfs der Behörden sieht der Gesetzentwurf dafür allerdings eine Umsetzungsfrist bis 2026 vor.

Die CDU-Abgeordnete Connemann hatte neben inhaltlicher Einwände auch das Schnellverfahren des Kabinettsbeschlusses mit ungewöhnlich kurzen Beratungsfristen kritisiert. Darin wird sie nun vom Normenkontrollrat, den beim Kanzleramt angesiedelten Bürokratiewächtern der Regierung, bestätigt: „Die Einleitung der Ressortbeteiligung eine Woche vor der Kabinettbefassung ist ein weiteres Negativbeispiel für die zunehmende Praxis, Fristen bei politisch wichtigen Vorhaben nicht zu beachten“, schreibt der Kontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. „Bessere Rechtsetzung und eine gründliche inhaltliche Beratung von Gesetzentwürfen sind unter diesen Bedingungen nicht möglich.“

Heil warnt vor Änderungen am Gesetzentwurf

Arbeitsminister Heil sprach nach dem Kabinettsbeschluss von einem „guten Tag für den Arbeitsschutz in Deutschland“. Er warnte Bundestag und Bundesrat davor, das Gesetz in den parlamentarischen Beratungen noch zu verändern. Diese dürften sich „nicht von einer Lobby beeindrucken lassen, die mit sehr, sehr viel Geld ihr Geschäftsmodell retten will“, sagte er. Warnungen vor höheren Fleischpreisen als Folge der neuen Regulierung wies er zurück. „Ich halte das für ein hohles Lobbyargument“, sagte Heil und brachte indirekt eine Begrenzung von Unternehmensgewinnen ins Spiel: Anstatt über Mehrbelastungen der Verbraucher „muss man dann mal über die Gewinnmargen in dieser Branche reden“, sagte er.

Gegen die Vorbehalte in den Reihen der Unionsfraktion wandte sich indes der nordrhein-westfälische Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der auch Vorsitzender des CDU-Sozialflügels ist. Er sei „sehr froh“ über den Beschluss des Bundeskabinetts. „Ich erwarte jetzt eine konsequente Umsetzung durch den Bundestag“, sagte Laumann der F.A.Z. „Es darf keine Weichwascherei geben. Diesen Appell richte ich insbesondere an meine eigene Partei“, sagte Laumann. „Die Abgeordneten stehen jetzt in der Verantwortung, die Ausbeutung der Arbeitnehmer zu beenden.“

Lobend äußerte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Damit könnten „endlich Verbesserungen in der Fleischindustrie erreicht werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) stellte sich hinter den Kabinettsbeschluss. Sie hob hervor, dass ihr Ressort „im Sinne kleinerer und mittlerer Unternehmen Korrekturen am ursprünglichen Entwurf“ erreicht habe. Zunächst hatten nur Betriebe bis 30 statt bis 50 Beschäftigte von den verschärften Vorschriften ausgenommen werden sollen. „Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk“, erklärte Klöckner.

Der CDU-Wirtschaftsrat kritisierte hingegen, dass die Pläne zu weit gingen – zumal angesichts der für die gesamte Wirtschaft belastenden Folgen der Corona-Krise. Dringend nötig seien „Entlastungen für Betriebe statt immer neue Eingriffen in die unternehmerische Freiheit“, forderte der Wirtschaftsrat.




July 29, 2020 at 06:55PM
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